Du investierst in Dividendenaktien und willst wissen, was das Finanzamt davon abbekommt? Dieser Leitfaden erklärt die Abgeltungssteuer auf Dividenden vollständig – von der Grundformel bis zur Quellensteuer-Anrechnung aus dem Ausland.
Die Abgeltungssteuer (eingeführt 2009) ist eine Pauschalsteuer auf Kapitalerträge – dazu gehören Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Sie „gilt" die Steuerschuld ab, ohne dass Kapitalerträge im persönlichen Einkommensteuertarif erfasst werden müssen.
| Komponente | Satz | Ergebnis (auf 1.000 € Dividende) |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25,00 % | 250,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf Steuer | 13,75 € |
| Gesamt (ohne KiSt) | 26,375 % | 263,75 € |
| + Kirchensteuer (8 %, Bayern/BW) | ~0,897 % | ~281 € gesamt |
| + Kirchensteuer (9 %, übrige) | ~0,905 % | ~281 € gesamt |
Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag sind steuerfrei – kein Nachweis von Werbungskosten nötig:
Ohne Freistellungsauftrag bei der Bank behält diese automatisch die Abgeltungssteuer ein. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen – Gesamtbetrag darf 1.000 € nicht überschreiten.
Tipp: NV-Bescheinigung vom Finanzamt holen, wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (~11.784 € in 2024/2025).
Investierst du in ausländische Dividendenaktien (USA, Kanada, Australien, UK etc.), wird im Ausland zuerst Quellensteuer einbehalten – bevor du die Dividende bekommst. Die gute Nachricht: Sie wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.
| Land | Quellensteuersatz (Standard) | Mit DBA (Deutschland) | Anrechenbar in DE |
|---|---|---|---|
| 🇺🇸 USA | 30 % | 15 % | 15 % (voll anrechenbar) |
| 🇨🇦 Kanada | 25 % | 15 % | 15 % (voll anrechenbar) |
| 🇦🇺 Australien | 30 % (unfranked) | 15 % | 15 % – Franking Credits separat |
| 🇬🇧 UK | 0 % | 0 % | – |
| 🇳🇴 Norwegen | 25 % | 15 % | 15 % (voll anrechenbar) |
| 🇰🇿 Kasachstan | 15 % | 15 % | 15 % |
| DE Abgeltungssteuer | 26,375 % | – 15 % QSt | → 11,375 % Reststeuer |
Mehr Details zu Kanada und Australien im Artikel: Quellensteuer Kanada & Australien – Was Dividendeninvestoren wissen müssen.
Deine Depotbank verwaltet automatisch zwei Verlusttöpfe:
Enthält Verluste aus Dividenden, Zinsen, Fondsanteilen, ETFs. Diese können mit Dividendengewinnen verrechnet werden. Über Jahresende können nicht verrechnete Verluste via Verlustbescheinigung zu einer anderen Bank oder ins Folgejahr übertragen werden (→ Antrag bis 15. Dezember stellen!).
Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden – nicht mit Dividenden. Das ist ein häufiger Irrtum!
Die Abgeltungssteuer ist endgültig – du musst Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben. Aber es gibt Fälle, wo es sich lohnt:
Rentner mit 18.000 € Jahreseinkommen → persönlicher Grenzsteuersatz ~20 %. Statt 26,375 % Abgeltungssteuer nur 20 % auf Kapitalerträge → das Finanzamt erstattet die Differenz automatisch, wenn Anlage KAP ausgefüllt wird.
Ja – deine Depotbank führt automatisch Abgeltungssteuer ab, sobald Dividenden eingehen. Ausnahme: Du hast einen Freistellungsauftrag eingerichtet und dein Jahresfreibetrag (1.000 €) ist noch nicht ausgeschöpft. Dann behält die Bank bis zum Freibetrag keine Steuer ein.
Ausländische Broker (EU-Broker aus anderen Ländern oder US-Broker) führen keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Du musst die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung über Anlage KAP angeben. Verlusttöpfe gibt es dort nicht automatisch – du musst Verluste selbst dokumentieren und dem Finanzamt melden.
Bei deutschen Brokern (Scalable, Trade Republic, comdirect etc.) erfolgt die Anrechnung meist automatisch bis 15 %. Die Bank verbucht die einbehaltene Quellensteuer und zieht nur noch die Differenz als deutsche Abgeltungssteuer ein. Bei US-Aktien: 15 % QSt werden angerechnet, keine weitere Steuer in DE fällig, sofern unter Freibetrag.
Nein – mit der Pauschalsteuer sind Werbungskosten (Depotgebühren, Reisekosten zur HV, Zeitschriftenabos) nicht absetzbar. Der Sparerpauschbetrag gilt als Pauschale für alle Werbungskosten. Nur bei der Günstigerprüfung über Anlage KAP können Werbungskosten in begrenztem Umfang geltend gemacht werden.
Der Steuersatz von 25 % ist seit 2009 stabil. Jedoch ändern sich regelmäßig: Sparerpauschbetrag (zuletzt 2023 erhöht), Anrechnungsregeln für bestimmte Länder, BMF-Schreiben zur Behandlung von Franking Credits etc. Aus diesem Grund empfiehlt sich bei konkreten Fragen die Rücksprache mit einem Steuerberater.